Verfahren gegen Constanze Bow

Death of the Outsider

AUSZUG AUS GERICHTSVERFAHREN
Leitung: Reisender Vizeaufseher Álvaro Cardoza

Gefangene: Constance Bow aus Pottershed (weiblich, 28 Jahre alt)
Anklage: Ketzerei (Besitz lästerlicher Artefakte)
Urteil: Schuldig
Strafe: Läuterung (Musiktherapie)

Inventur beschlagnahmter Gegenstände nach Ergreifen der Gefangenen im Kaiserlichen Konservatorium. Als Beweismittel für Hexerei aufgenommen:

Ein (1) angespitztes Knochenstück (Herkunft unbekannt, möglicherweise menschlich).
Drei (3) Rattenschwänze, abgetrennt.
Fünf (5) Stücke geflochtenes Haar, zwei wie von einer Flamme angesengt (Herkunft unbekannt, menschlich).
Ein (1) Handspiegel, zerbrochen (möglicherweise unverfänglich).
Eine (1) Wachspuppe, dem Großerfinder nachempfunden (an der Seite angebrannt - Silbergraphie des beleidigenden Gegenstands wurde eingereicht). In Kopf, Hals und Leiste wurden mehrere Haarnadeln gestochen.
Sechs (6) Stücke Walknochen, mit eingravierten anzüglichen Darstellungen.
Ein (1) Paar Hoden, getrocknet und zusammengeschnürt. Ursprünglich um den Hals der Gefangenen gehängt. (Als sie nach der Herkunft gefragt wurde, sagte die Gefangene aus, es seien „deine eigenen“.)

SCHULDIG - Gefangene wird mit experimenteller Musiktherapie behandelt, um ihren Eigensinn und die Hingezogenheit zur schwarzen Magie zu beseitigen.

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